Mietanpassungen berechnen und dokumentieren – Was private Vermieter wissen müssen

Mietanpassungen | WAREHaus

Für viele private Vermieter sind die Mietanpassungen ein sensibles Thema. Einerseits möchte man als Eigentümer auf steigende Kosten reagieren, andererseits müssen rechtliche Vorgaben beachtet und die Kommunikation mit dem Mieter professionell geführt werden. In diesem Blogartikel erfahren Sie, wie Mietanpassungen rechtssicher berechnet, begründet und dokumentiert werden – und wie die WAREHaus Vermietersoftware Sie dabei optimal unterstützt.


Was bedeuten Mietanpassungen?

Unter einer Mietanpassung versteht man die Änderung der monatlichen Miete während eines laufenden Mietverhältnisses. Das kann nach oben (Mieterhöhung) oder in seltenen Fällen auch nach unten (z. B. bei Mietmängeln oder freiwilligem Verzicht) erfolgen.

Typische Gründe für Mietanpassungen sind:

  • Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Betriebskostenanpassung bei Inklusivmieten
  • Staffelmietvereinbarung
  • Indexmiete basierend auf dem Verbraucherpreisindex

Mietanpassungen nach § 558 BGB: Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

Die häufigsten Formen der Mietanpassungen sind die Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB. Voraussetzungen:

  • Das Mietverhältnis besteht seit mindestens 15 Monaten.
  • Eine Mieterhöhung darf frühestens ein Jahr nach der letzten erfolgen.
  • Die neue Miete darf innerhalb von 3 Jahren um maximal 20 %, in einigen Regionen sogar nur um 15 % steigen (Kappungsgrenze).
  • Die Erhöhung muss schriftlich begründet werden (z. B. durch Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten).
  • Der Mieter hat 2 Monate Zeit zur Zustimmung.

Modernisierungsbedingte Mieterhöhung nach § 559 BGB

Wenn Sie als Vermieter modernisieren – z. B. durch:

  • Einbau neuer Fenster,
  • Wärmedämmung,
  • barrierefreier Umbau,
  • neue Heizungsanlage,

können Sie 8 % der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen.

Wichtig:

  • Der Mieter muss 3 Monate vor Beginn schriftlich über die Maßnahme informiert werden.
  • Die Kosten müssen transparent aufgeschlüsselt werden.
  • Nach Abschluss: schriftliche Mieterhöhung mit Kostenbegründung.

Staffelmiete – automatische Mietanpassung nach Plan

Bei einer Staffelmiete wird die Miete zu festgelegten Zeitpunkten automatisch erhöht – meist jährlich. Diese Anpassung muss:

  • im Mietvertrag schriftlich vereinbart sein
  • den jeweiligen Betrag oder die exakte Erhöhung enthalten
  • keine zusätzliche Begründung haben

📎 Wichtig: Eine zusätzliche Mieterhöhung ist während der Staffelmiete ausgeschlossen.


Indexmiete – Miete nach Inflation

Bei der Indexmiete wird die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt. Die Anpassung erfolgt dann entsprechend der Inflation – nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

Bedingungen:

  • Schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag
  • Jährliche Anpassung möglich
  • Schriftliche Erklärung der Erhöhung mit Bezug auf den Index

Auch hier unterstützt Warehaus Sie mit Vorlagen, Berechnungsmodul und automatischer Erinnerung.


Betriebskostenanpassung bei Inklusivmiete

Wenn Sie eine Bruttomiete vereinbart haben (also inkl. Betriebskosten), dürfen Sie bei steigenden Nebenkosten eine Erhöhung beantragen. Voraussetzung:

  • Die Steigerung ist nachvollziehbar und belegbar (z. B. durch Jahresabrechnung).
  • Der Mieter wird schriftlich und detailliert informiert.

Bei Nettomieten wird die Änderung einfach über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben.


Rechtssichere Dokumentation ist Pflicht

Egal, welche Form der Mietanpassung Sie durchführen:
Die Anpassung muss schriftlich dokumentiert und rechtlich begründet werden. Sonst kann der Mieter die Zustimmung verweigern oder eine Rückzahlung verlangen.

Inhalte einer Mieterhöhungsankündigung:

  • Anschrift und Mietvertragsdaten
  • Aktuelle und neue Miethöhe
  • Datum des Inkrafttretens
  • Begründung (Mietspiegel, Index, Modernisierung, etc.)
  • Frist zur Zustimmung (falls erforderlich)
  • Rechtsbelehrung (optional, aber empfehlenswert)

Mietanpassung durchsetzen – freundlich, aber bestimmt

Auch wenn Mieterhöhungen oft unangenehm wirken: Für Vermieter sind sie bei steigenden Kosten notwendig und gesetzlich legitim. Wichtig ist:

  • Transparenz: Begründen Sie die Anpassung nachvollziehbar.
  • Fristen beachten: z. B. 3 Jahre bei Kappungsgrenze.
  • Kommunikation: Bleiben Sie höflich und sachlich.
  • Dokumentation: Protokollieren Sie jede Änderung und Reaktion.

Mit WAREHaus behalten Sie die Übersicht – egal, ob Sie eine oder zehn Wohnungen verwalten.


Häufige Fragen zu Mietanpassungen

Wie oft darf ich die Miete erhöhen?
Nur alle 12 Monate, maximal 20 % in 3 Jahren (Kappungsgrenze, regional ggf. 15 %).

Muss der Mieter zustimmen?
Bei § 558 Mieterhöhungen: Ja. Bei Staffel- oder Indexmiete reicht schriftliche Mitteilung.

Was ist, wenn der Mieter nicht reagiert?
Nach Ablauf der Frist können Sie auf Zustimmung klagen – meist genügt jedoch eine freundliche Erinnerung.

Was gilt bei Neuvermietung?
Hier greift ggf. die Mietpreisbremse – je nach Region. Auch dabei hilft Warehaus mit Mietspiegel-Check.


Fazit: Mietanpassungen clever managen mit WAREHaus

Mietanpassungen sind rechtlich komplex, aber wirtschaftlich notwendig. Wer als privater Vermieter professionell und transparent vorgeht, schützt sich vor Konflikten und sichert den Werterhalt der Immobilie.

Mit WAREHaus haben Sie alle Werkzeuge an der Hand – und das alles in einer benutzerfreundlichen Plattform.

➡️ Mietanpassungen verwalten – einfach, sicher, digital

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Kommentar veröffentlichen